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Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe (1.Kor 16,14)

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Tod und Bestattung

blitzmaerker / pixelio.de

Keine Scheu, "sein Haus zu bestellen"

Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen nicht nur vor der schweren Aufgabe, Abschied zu nehmen. Sie müssen in kurzer Zeit viele Dinge entscheiden – und das in einer Zeit, in der sie trauern.

Scheuen Sie sich daher nicht, sich frühzeitig Gedanken zu machen und mit Ihren Angehörigen zu sprechen: Welches Bestattungsunternehmen soll beauftragt werden? Welche Form der Bestattung soll es sein? Die Bestattungsinstitute beraten Sie gern auch über frühzeitige Bestattungsvorsorge.

Möchte ich eine kirchliche Beerdigung?

Auch die Frage, ob im Falle einer Einäscherung die Urne anonym beigesetzt werden soll, stellen sich Menschen immer häufiger. Bitte bedenken Sie, dass den Angehörigen später ein Ort fehlt, an den sie mit ihrer Trauer gehen können. Von vielen Angehörigen wird dies im Nachhinein bedauert.

Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über all diese Fragen und nehmen Sie ruhig auch dabei die Hilfe einer Seelsorgeperson in Anspruch.

Im Falle eines Todes wird sich das beauftragte Bestattungsunternehmen wegen der Bestattung mit der zuständigen Pfarrperson in Verbindung setzen, wenn diese nicht vorher durch die Angehörigen benachrichtigt wurde. In Absprache mit Ihnen wird das Bestattungsunternehmen dann einen Termin für die Trauerfeier und die Beisetzung vereinbaren. Alle weiteren organisatorischen Fragen können Sie an das Bestattungsunternehmen abgeben.

Muss man in der Kirche sein, um kirchlich bestattet zu werden?

Falls jemand aus der Kirche ausgetreten oder nie eingetreten ist, dann ist davon auszugehen, dass dieser Mensch damit auch nicht kirchlich beerdigt werden wollte. Dieser Wunsch ist zu respektieren und sollte auch nach dem Tod von den Angehörigen so akzeptiert werden – auch wenn das oft schwer fällt. Manchmal möchten Angehörige trotzdem eine kirchliche Bestattung – vielleicht, weil das für sie selber ganz selbstverständlich ist, oder sie sich sicher sind, dass der Verstorbene das auch so wollte.

Über dieses Anliegen suchen Sie bitte frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Pfarrperson. Am besten noch zu Lebzeiten Ihres Angehörigen.

Bedenken Sie, dass ein Kirchenaustritt jederzeit durch einen Wiedereintritt rückgängig gemacht werden kann. Lebens- und Glaubenserfahrungen verändern sich im Lauf der Jahre.

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Informationen zum Download

Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre der EKHN.

Die Bestattung: Ein Abschied, der zum Leben gehört

Trauer

Abschied nehmen, trauern. Das braucht Zeit - und es braucht Menschen, die mich in dieser Situation verstehen. Reden können, Trauer teilen, das kann helfen.

In Darmstadt und Umgebung finden Sie Möglichkeiten.
www.trauerseelsorge.de
www.netzwerk-trauer.de

Bestattung ungeborener Kinder

Auf dem Darmstädter Waldfriedhof gibt es eine Grabstätte für die Beisetzung ungeborener Kinder.

Für die Bestattung ebenso wie für Trauerbegleitung können Sie Sich wenden an Pfarrerin Eva Engler- Kniep, Tel. 0171 3874730.

Jeweils am ersten Samstag nach Ostern findet in der Trauerhalle des Waldfriedhofs ein Gedenkgottesdienst statt, zu dem Eltern, Geschwister und Großeltern eingeladen sind.

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